Bekämpfung der Kinderpornografie

  

Willkommen
bei der (virtuellen)
Ansprechstelle "Kinderpornografie"
des Landeskriminalamtes Niedersachsen

1. ALLGEMEINES
    1.1 einschlägige Rechtsvorschriften
2. Aufgaben der Ansprechstelle "Kinderpornografie"
3. Auswertungsziele
4. Zum besseren Verständnis
 
Was mache ich, wenn ...

 

Hinweis:
Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinder- und Jugendpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Nach § 184 b StGB (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.
Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 b StGB erfüllt, kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen. Ihre ursprüngliche und gute Absicht, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, würde dann in einem Strafverfahren enden.